Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Textil- und Bekleidungsindustrie
UNTERNEHMERISCHE SORGFALTSPFLICHT
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und dem Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung (Veröffentlichung des Entwurfs der Sorgfaltspflicht-Richtlinie für Unternehmen am 23. Februar 2022) ist die prozessbasierte Sorgfaltspflicht von Unternehmen in ganz Europa aktueller denn je. Basierend auf den international vereinbarten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011) gilt die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen jeder Größe und in jeder Situation. Unternehmerische Sorgfaltspflicht istein internationaler Standard für das erwartete Geschäftsverhalten aller Unternehmen.
Politische Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Laufende und Integrierte Prozesse der Sorgfaltspflichten – Bewertung der Auswirkung auf MenschenrechtsRisiken
Verfahren zur Behebung von geschäftsbedingten Menschenrechtsverletzungen
Sobald Sie mit den Umsetzungsprozessen Ihrer Sorgfaltspflichten beginnen, werden vermutlch einige Fragen auftauchen:
Was bedeutet die Umsetzung in der Praxis?
Wie kommuniziert man mit den Lieferanten und sammelt die Daten?
Wie identifiziert man 2nd- und 3rd-Tier-Lieferanten und schafft Transparenz in der Lieferkette?
Was sind die Anforderungen an die Berichterstattung?
Die erfolgreiche Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Praxis und die angewandten Methoden geben orientierung und zeigen, wie dies in einzelnen Geschäftsmodellen und Branchen erfolgreich umgesetzt werden kann. GSM verfügt über mehr als 20 Jahre Praktische Erfahrung in globalen Wertschöpfungsketten, Projektmanagement, Sektor-Mapping, Datenerhebung in Lieferketten und Wirkungsanalyse. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Aktivitäten rund um die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.
Bewertung der Menschenrechtsrisiken
Erfassung der Lieferkette
Datenanalyse und Einstufung der Risiken
Wesentlichkeit und Angemessenheit erkennen
Schulungen von MitarbeiterInnen und Lieferanten
Festlegung von Verantwortlichkeiten
Erkenntnisse integrieren und umsetzten
Umfang und Reichweite der Sorgfaltspflicht definieren
Abhilfe Maßnahmen festlegen
Sicherstellung der organisatorischen Kapazität
Zugang für Betroffene ermöglichen
Begleiten und Überprüfen
Einbeziehung der betroffenen RechteinhaberInnen und Interessengruppen